Mineralwasser ist ein unverfälschtes natur- reines Produkt. Um seine Reinheit zu bewahren, muss Mineralwasser direkt an der Quelle abgefüllt werden. So schreibt es die Mineral- und Tafel- wasserverordnung vor. Zudem muss das Etikett seine charakteristischen Inhaltsstoffe aufführen.
Heilwasser entstammt ebenfalls aus geschütz- ten unterirdischen Wasservorkommen. Es unter- liegt dem Arzneimittelgesetz. Durch seine beson- dere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung.
Quellwasser stammt zwar auch aus unterirdischen Wasservorkommen und muss direkt an der Quelle in Flaschen abgefüllt werden. Es muss allerdings nicht ursprünglich rein sein.
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Tafelwasser ist eine künstliche Mischung aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten. Er- laubt ist die Mischung von Trinkwasser, Min- eralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralien und Kohlensäure.
Leitungswasser wird in Deutschland zu etwa zwei Drittel aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Talsperren) gewonnen. Bei seiner Aufbereitung sind zahlreiche Verfahren und chemische Hilfsstoffe zugelassen. Aufgesprudeltes Leitungswasser ist also niemals Mineralwasser.
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